Aufbau und Art von Asphalteinfahrten
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Die strukturelle Zusammensetzung der Asphalteinfahrt
1. Die Strukturschicht einer Asphalteinfahrt kann aus einer Oberflächenschicht, einer Grasnarbenschicht, einer Tragschicht und einer Bettungsschicht bestehen.
2. Die Oberflächenschicht ist direkt wiederholten Radlasten ausgesetzt und natürliche Faktoren beeinflussen die Struktur der Schicht. Sie kann aus 1 bis 3 Schichten bestehen. Die Oberflächenschicht sollte gemäß den geltenden Anforderungen an eine rutschfeste, verschleißfeste, dichte und stabile Asphaltschicht verlegt werden. In der Oberflächenschicht sollte die folgende Schicht auf der Grundlage der Straßenqualität, der Asphaltschichtdicke und der klimatischen Bedingungen ausgewählt werden, z. B. die geeignete Asphaltstrukturschicht.
3. Die Basisebene wird unter der Oberflächenschicht verlegt, und die gegenüberliegende Schicht verteilt sich zusammen mit der wiederholten Einwirkung der Radlast auf den Boden der Basisebene, die Unterlage und die Bodenbasis, die Hauptlast der Ebene. Der Festigkeitsindex des Basismaterials muss hohe Anforderungen stellen. Je nach Straßenniveau oder Verkehrsaufkommen müssen eine oder zwei Schichten Basisebene verlegt werden. Wenn die Basisebene dicker ist und in zwei Konstruktionsschichten unterteilt werden muss, kann dies als obere Basisschicht bzw. untere Basisschicht bezeichnet werden.
4. Die Basisschicht wird unter der Basisebene verlegt und trägt zusammen mit der Oberflächenschicht die wiederholte Einwirkung der Radlast und spielt eine sekundäre tragende Rolle der Ebene. Die Festigkeitsanforderungen des Untergrundmaterials können etwas niedriger sein als die des Basismaterials. Die Unterschicht kann je nach Bedarf der Straßenqualität oder des Verkehrsaufkommens ein- oder zweischichtig verlegt werden. Dickere Unterschichten müssen in zwei Bauschichten unterteilt werden, die jeweils als Unterschicht und Unterschicht bezeichnet werden können.
5. Die Bettung wird zwischen der Strukturschicht im Unterbau und dem Erdreich verlegt und dient der Entwässerung, Abdichtung, Frost- und Verschmutzungsvorbeugung sowie anderen Funktionen.
Klassifizierung von Asphalteinfahrten
(1) nach der technischen Qualität und Verwendung der Klassifizierung
1. Asphaltbetonbelag: Durch das entsprechende Verhältnis von Zuschlagstoffen verschiedener Größen, Mineralpulver und Asphalt, auf eine bestimmte Temperatur erhitzt und dann gemischt, gepflastert und zu einer Straßenoberfläche verdichtet. Asphaltbetonbelag ist für alle Straßenoberflächen geeignet.
2. Asphaltschotterbelag: Asphaltschotter für die Oberfläche der Straßenoberfläche
3. Asphaltdurchdringung: Asphaltdurchdringung in den Schotter (Kies) für die Straßenoberfläche, d. h. in die gepflasterte Hauptschicht aus Aggregaten gegossener Asphalt, der dann mit eingebetteten Steinsplittern und gegossenem Asphalt geschichtet wird, schichtweise Verdichtung, Bildung einer dichten Asphaltstrukturschicht.
4. Asphaltoberflächenbehandlung: Asphalt und Zuschlagstoffe werden je nach Schicht- oder Mischverfahren aufgetragen und ergeben eine Asphaltoberflächenschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 3 cm. Die Oberflächenbehandlung wird je nach dem Gießen des Asphalts und dem Verteilen der Zuschlagstoffe in verschiedenen Lagen in einschichtige, zweischichtige und dreischichtige Ausführung unterteilt.
(2) entsprechend der Zusammensetzung der strukturellen Klassifizierung
1. Dichte Aufhängungsstruktur
2. Skelett - Hohlraumstruktur
3. Dichte Skelettstruktur
(3) nach der Mineralklassifizierung
1. Dichtes, abgestuftes Asphaltbetongemisch
2. Halboffenes Asphaltgemisch
3. Offenkörniges Asphaltmischgut
4. Asphaltmischgut mit intermittierender Körnung
(4) nach der Partikelgrößenklassifizierung des mineralischen Materials
1. Kies-Asphalt-Mischung: Die maximale Partikelgröße des Mineralmaterials beträgt höchstens 4,75 mm (5 mm Rundlochsieb) der Asphaltmischung. Auch als Asphaltsplitt oder Asphaltsand bekannt.
2. Feinkörniges Asphaltgemisch: Die maximale Korngröße des mineralischen Materials beträgt 9,5mm bzw. 13,2mm (Rundlochsieb 10mm bzw. 15mm) des Asphaltgemisches.
3. Mittelkörniges Asphaltgemisch: Die maximale Größe des mineralischen Materials beträgt 16 mm oder 19 mm (Rundlochsieb 20 mm oder 25 mm) des Asphaltgemisches.
4. Grobkörnige Asphaltmischung: Die maximale Größe des mineralischen Materials beträgt 26,5 mm oder 31,5 mm (Rundlochsieb 30 – 40 mm) der Asphaltmischung.
5. Spezielle grobkörnige Asphaltmischung: Die maximale Größe des mineralischen Materials beträgt gleich oder größer als 37,5 mm (Rundlochsieb 45 mm) Asphaltmischung.
(5) entsprechend der Konstruktionstemperaturklassifizierung
1 Heißmischung Heißpflaster Asphaltmischung: Asphalt und mineralische Materialien nach dem Erhitzen und Mischen, und in einer bestimmten Stabilität, um den Pflaster- und Walzbauprozess der Mischung abzuschließen
2. Asphaltmischung bei normaler Temperatur: Verwendung von emulgiertem Asphalt oder verdünntem Asphalt bei Raumtemperatur (oder bei sehr niedriger Heiztemperatur) und Mineralmischung, und Abschluss des Pflasterungs- und Walzvorgangs der Mischung bei Raumtemperatur.